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ALLGEMEINE 

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen 
 

1. Geltung
Mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Empfänger (Maklerkunde) und VE REAL ESTATE ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden.

2. Vertraulichkeit/Weitergabeverbot
Die von VE REAL ESTATE übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

3. Angebote
Die Angebote von VE REAL ESTATE erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers/Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von VE REAL ESTATE nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.

4. Entstehen des Provisionsanspruchs
Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung von VE REAL ESTATE im Falle des Ankaufs, Tauschs oder der Anmietung. Der Provisionsanspruch von VE REAL ESTATE entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung der VE REAL ESTATE ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von VE REAL ESTATE nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch der VE REAL ESTATE nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.

5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/Tauschvertrags/Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Die VE REAL ESTATE hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme von VE REAL ESTATE, so ist der Kunde verpflichtet, der VE REAL ESTATE unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

6. Höhe der Provision

Zwischen dem Auftraggeber und VE REAL ESTATE gelten die folgenden Provisionssätze für Nachweis und/oder Vermittlungen von einem  Objekt/Grundstück oder Teilen davon. Abweichende Vereinbarungen in schriftlicher Form haben Vorrang. Alle Provisionssätze gelten zuzüglich der zum Vertragszeitpunkt gültigen Umsatzsteuer. Im Fall eines Objekt- oder Grundstückkaufes berechnet sich die Provision aus dem Kaufpreis zzgl. etwaiger von dem Käufer übernommener Verbindlichkeiten des Verkäufers bzw. der erworbenen Gesellschaft. Als Kauf gilt neben dem Erwerb des Objektes/Grundstück auch der Erwerb von Rechten an dem Objekt/Grundstück oder der Erwerb von Gesellschaftsanteilen der das Objekt/Grundstück haltenden Gesellschaft (Asset-Deal und Share-Deal). Die Provisionssätze sind bis zu einem Kaufpreis von bis zu € 5,0 Mio. 4% zzgl. 19% MwSt., über € 5,0 Mio. bis € 20,0 Mio. 3% zzgl. 19% MwSt. und über € 20,0 Mio. 2,5% zzgl. 19% MwSt.. Ist zwischen den Parteien des Kaufvertrags eine Option auf Erweiterung des Kaufgegenstandes eingeräumt, so ist für diese Erweiterung bei Ausführung der Option die gleiche Provision an VE REAL ESTATE zu entrichten.

Bei der Vermietung und Verpachtung beträgt die Provision 3 Monatsmieten zzgl. 19% MwSt.. Dies gilt für Mietverträge mit einer Laufzeit bis zu 60 Monaten (5 Jahre). Die Provisionssätze erhöhen sich für Verträge mit einer Laufzeit von über 61 Monaten auf 4 Monatsmieten zzgl. 19% MwSt..

Bei der Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 5% des Vertragswertes zzgl. 19% MwSt., zahlbar durch den Erbbaurechtsnehmer. Ist kein Vertragswert vereinbart, tritt an dessen Stelle der 25-fache Jahreserbbauzins oder der jeweilig zu errechnende Kapitalbarwert des Erbbaurechtes.  Bei der jeweiligen Berechnung ist der marktübliche Effektivzinssatz für Hypothekendarlehen mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren bei 100% Auszahlung anzusetzen.

7. Doppeltätigkeit
VE REAL ESTATE ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter/Tauschpartner) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.

8. Vorkenntnis
Ist dem Kunden das von VE REAL ESTATE angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen von VE REAL ESTATE zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er VE REAL ESTATE sämtliche Aufwendungen, die VE REAL ESTATE dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.

9. Veröffentlichung und Werbung
Sollte der Auftraggeber eine Presseerklärung und / oder sonstige Veröffentlichung im Rahmen der Transaktion abgeben, wird VE REAL ESTATE dort als Berater genannt. Bei einer Presseerklärung und / oder sonstiger Veröffentlichung durch einen Hauptvertragspartner des Auftraggebers, so wird der Auftraggeber auf die Nennung hinwirken. Der Auftraggeber willigt ein mit der Kontaktaufnahme per Telefon und E-Mail zum Zwecke der Kundenberatung und Werbung zukünftig von uns informiert zu werden. Diese Einwilligung ist jederzeit widerruflich. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass wir mit der Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber und / oder dem Vertragsgegenstand als Referenz werben.

10. Haftungsbegrenzung
Die Haftung für fahrlässiges Verhalten von VE REAL ESTATE, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von VE REAL ESTATE garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.

11. Informationspflicht nach VSBG
VE REAL ESTATE ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen VE REAL ESTATE und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Stuttgart.

13. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

14. Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Maklervertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [VE REAL ESTATE, Schorndorfer Str. 24, 73730 Esslingen am Neckar] mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. (§ 312 BGB, Kontakt ausschließlich über Medienkommunikation, § 312 BGB ff. – Informationspflicht über Widerspruchsrecht).

Stand der AGB Nov. 2023

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